AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Mit Ausgabe einer neuen Preisliste werden alle früheren Preislisten ungültig. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Durch die Erteilung von Bestellungen erkennen die Besteller diese Bedingungen an.

2. Angebote
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, bis ein zu den Angebotsbedingungen erteilter Auftrag durch uns bestätigt ist, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wenn der Auftrag nicht gesondert bestätigt wird, gilt die Lieferung der Waren oder die Rechnung, falls diese vor Lieferung der Waren übermittelt wird, als Auftragsbestätigung.

3. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns firmengemäß schriftlich von dem im Firmenbuch eingetragenen Organen bestätigt werden. Unter diese Bestimmungen fallen auch alle Vereinbarungen, die unsere Außendienstmitarbeiter für uns treffen.

4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Vösendorf. Gemäß derzeitig gültigen Versandkostenrichtlinien wird für Warenlieferungen ein Versandkostenbeitrag eingehoben. Als Kaufpreis gilt der auf der Auftragsbestätigung genannte Preis bzw. ohne Auftragsbestätigung der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Keinesfalls ist der in einer Preisliste angegebene Preis verbindlich. Sonderanfertigungen bedingen einen entsprechenden Preisaufschlag und eventuell eine Mindestabnahmemenge.

5. Lieferung
Alle uns erteilten Aufträge erledigen wir in kürzest möglicher Zeit. Angaben zu Lieferfristen oder -terminen gelten nur als Richtwerte. Kann trotz verkehrsüblicher Sorgfalt ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, z.B. wegen nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Zulieferung trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer, so begründet das keinen Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz, auch nicht für Folgeschäden. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Materialengpässe und Transportstörungen gleich. Für einen solchen Fall gilt die beiderseitige Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Verschiebung der Lieferung um die Dauer der Behinderung als vereinbart. Lieferungen an Augenoptik-Fachgeschäfte erfolgen allein zum Zweck der unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher und nicht an Wiederverkäufer. Aus der Belieferung mit bestimmten Warengruppen kann eine Verpflichtung zur Lieferung des gesamten Programms nicht hergeleitet werden.

6. Gefahrtragung
Alle Sendungen werden gegen Transportrisiken versichert. Diese Versicherung gilt auch für sämtliche Versendungen im Rahmen der Gewährleistung.

7. Mängelrügen
Transportschäden sowie sonstige Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, unter Vorlage der mangelhaften Ware geltend zu machen. Unsere Haftung für auftretende Mängel an unseren Erzeugnissen ist in jedem Fall begrenzt zum Nettobetrag des Lieferwertes und beschränkt sich auf den Umtausch, Instandsetzung oder Wandlung dieses Vertrages nach unserer Wahl. Darüber hinaus ist jede Haftung, außer im Falle des Vorsatzes, ausgeschlossen. Insbesondere haftet AUSTRIAN OPTIC TECHNOLOGIES GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 6 Monate nach Absendung der Ware an den Käufer.

8. Zahlungen
Bei Bankeinzug mit 3% Skonto, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Skonto darf nur unter der Voraussetzung abgezogen werden, dass alle früheren Rechnungen beglichen worden sind. Verspätete Zahlungen des Käufers werden ungeachtet einer Widmung zuerst auf Kosten, Nebenforderungen, sodann auf Zinsen und erst dann auf Fakturenwert und zwar auf die älteste Rechnung zuerst, angerechnet. Die Annahme diskontfähiger Akzepte behalten wir uns vor. Die Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Schuldners und sind sofort zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung nicht zum auf der Faktura angeführten Zahlungstermin, werden vereinbarte Mengenrabatte, Preisnachlässe und Preisabschläge nicht berücksichtigt.

9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der durch uns gelieferten Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Die Erlöse aus dem Verkauf der von uns gelieferten Waren gehen sofort mit Bezahlung durch den Endverbraucher in unser Eigentum über und sind daher an uns abzuführen. Bis zur Überführung der Verkaufserlöse sind diese vom Käufer getrennt aufzubewahren. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur Einlösung hergegebener Schecks und Wechsel, da wir nur zahlungshalber und nicht an Zahlung statt entgegennehmen.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist das Handelsgericht in Wien. Wir sind berechtigt, Ansprüche auch am Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

11. Ungültigkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am nächsten kommen. Die danach restlichen Klauseln, Bedingungen bzw. Punkte der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden damit außer Kraft gesetzt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.